Agrargemeinschaft
Nenzing
 

Hütteninformation

 

 

 

 

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KAMINKEHRER NENZINGER HIMMEL  2010

Kehrtermin im Jahr 2010
Montag, 12.7.2010
Dienstag, 13.7.2010
 

MÜLLABFUHR NENZINGER HIMMEL  2010

Die Müllabfuhr im Nenzinger Himmel wird an folgenden Tagen durchgeführt:

Frühjahr:
Montag,  21.6.2010
Montag,  5.7.2010

Sommer:
ab Montag 19.07.2010 - 13.09.2010 wöchentlich

Herbst:
Montag, 27.09.2010
Montag, 11.10.210

Bei der Containerstation keine Müllsäcke und andere Gegenstände deponieren. Die Containerstation ist keine Restmüll- und Sperrgutdeponie !!! Missbrauch wird geahndet!!!

Kunststoffabfälle hat jeder Hüttenbesitzer in seiner Wohnsitzgemeinde ordnungsgemäß zu entsorgen.

Es dürfen nur Müllsäcke mit der Aufschrift „Marktgemeinde Nenzing“ oder „ Restmüllsack Branner „ verwendet werden. Die Müllsäcke sind bei der Abfuhr an den Montagen bis spätestens 08.00 Uhr bereitzustellen.


FRONEN 2010

Das Fronen der Hüttenbesitzer 2010 findet am Samstag, 15. Mai 2010 mit Treffpunkt um 8.00 Uhr beim Alpe Vals/Brücke statt. Bei gemeinsamer Abfahrt in Nenzing um 7.30 Uhr ist die Befahrung des Gamperdonaweges für die Teilnahme am Frondienst frei.

Ersatztermin bei starken Regen ist Samstag, der 22. Mai 2010.
Als Zusatztermin ist letzte Feriensamstag, im September 2010 vorgesehen.
Mitzubringen: Rechen, Gabeln und Arbeitshandschuhe

BRENNHOLZ

Bei Interesse an Brennholz im Nenzinger Himmel, bitte um Rücksprache mit der Verwaltung (05525 62144 oder 0664 2665432).


BAUANZEIGE
 bei Maßnahmen bei der Hütte

Wir weisen darauf hin, dass bei Baumaßnahmen an der Hütte (Dacheindeckung, Außenwänden, Fenster etc.) im Vorfeld das Einvernehmen mit der Agrargemeinschaft Nenzing herzustellen ist.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN:

"Die Möglichkeit zur Zufahrt ins Gamperdonatal ist jenem Personenkreis vorbehalten, der nach den Statuten der Güterweggenossenschaft Gamperdonaweg dazu berechtigt ist. Die Zufahrt ist nur bis zur Hütte gestattet.  Fahrten im Tal sind nicht erlaubt. Im Übrigen gelten die entsprechenden Befahrungsbedingungen der Güterweggenos­senschaft.

Das Entfachen von Feuer im Gamperdonatal ist nur in sicheren Grillvorrichtungen unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsvor­kehrungen erlaubt. Für etwaige Schäden, die durch Grillfeuer ent­stehen können, haftet der Verursacher."

Für viele Besucher ist der Nenzinger Himmel ein Ort der Ruhe und Erholung im Naturraum und einzigartigen Wildlebensraum. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf ihre Umgebung insbesondere bei Abendhocks (Feuer, Musik etc…).

Für die Agrargemeinschaft Nenzing

Bruno Hummer, Obmann

 

 

 

©Agrargemeinschaft Nenzing, Am Platz 10, 6710 Nenzing Tel: *43 (0) 5525 62144 verwaltung@agrar-nenzing.at