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4.1 Forst
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4.3 Alpen
4.4 Gebiet
4.5 Struktur Agrar
4.6 Publikationen

 

Die Agrargemeinschaften in Vorarlberg

1.1 Allgemeines

Agrargemeinschaften sind Kooperationen mehrerer Berechtigter, sei das Recht an eine Person oder an einen bestimmten Besitz gebunden, die zum Zwecke der gemeinsamen Nutzung Grundstücke verschiedener Art wie Waldungen, Alpen, Talweiden und Äcker verwalten. Agrarische Gemeinschaften sind ein Sonderproblem des Bodenrechtes und der Flurverfassung, denn agrargemeinschaftliches Gut ist kein Kollektiveigentum, sondern Privateigentum in gemeinschaftlicher Bewirtschaftung.

Das System der Agrargemeinschaften findet im Flurverfassungsgesetz von 1951 eine Regelung. Die behördlichen Angelegenheiten der Agrargemeinschaften werden durch die Agrarbezirksbehörde wahrgenommen. Regulierte Agrargemeinschaften und Alpgenossenschaften haben ihre eigenen Organe, während bei unregulierten Gemeindeguts-Agrargemeinschaften die Verwaltung der agrargemeinschaftlichen Liegenschaften vorläufig und stellvertretend durch die Organe der betreffenden Gemeinde wahrgenommen werden.

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1.2 Wirtschaftliche Bedeutung

Die Landwirtschaft alpiner Regionen beruht überwiegend auf Viehwirtschaft, das ist Viehzucht und Milchwirtschaft und Erträgen aus der Forstwirtschaft. Somit kann die Landwirtschaft dieser Gebiete nahezu vollständig mit der Alp- und Weidewirtschaft und der Waldwirtschaft gleichgesetzt werden. Mit der Besiedlung der Alpentäler geht die Entstehung und Fortentwicklung der alpinen Landwirtschaft Hand in Hand. Sie ist in Vorarlberg dadurch gekennzeichnet, daß das Land nur eine ebene Talfläche von ca. 15 % der Landesfläche aufweist. Die Agrargemeinschaften sind aus dem gemeinschaftlichen Benutzungsrecht von Grundflächen durch eine bestimmte Gruppe heraus entstanden, wobei dies hauptsächlich Wälder, Alpen und gemeinschaftliche Talweiden sind oder waren.

Hauptnutzungsarten der Landesfläche: agrargemeinschaftliche Nutzung:

Äcker und Wiesen ca. 64.000 ha = 25 %

Alpen ca. 83.000 ha = 32 % 67.000 ha

Wald ca. 75.000 ha = 29 % 42.000 ha

Bauflächen und Gärten ca. 4.000 ha = 1.5 %

Unproduktiv ca. 34.000 ha = 12.5 % 21.000 ha

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Gesamtfläche ca. 260.000 ha = 100 %

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Vom Gesichtspunkt der Bodenbesitzverhältnisse ist Vorarlberg das Land mit dem höchsten Agrargemeinschaftsanteil in Österreich. Diesem hohen agrargemeinschaftlichen Eigentumsanteil von ca. 50 % der Landesfläche steht nur ein verschwindender Anteil von Grundeigentum der Gebietskörperschaften, Stiftungen, Kirchen, Klöster und nur einem adeligen Grundbesitz (Hohenems) einschließlich Bundesforste von ca. 5-10 % der Landesfläche gegenüber. Der Rest mit ca. 40-45 % der Landesfläche steht in individuellem, durchwegs kleinstrukturiertem Privateigentum. In Vorarlberg bestehen ca. 577 (inkl. Alpgenossenschaften) Agrargemeinschaften, davon sind 146 reguliert (Stand 1979).

Die seit alters her im Gemeindeverband genutzten Agrargemeinschaften scheinen nur in den südlichen Bezirken des Landes auf, wogegen diese Erscheinung im Bezirk Dornbirn zwar noch vertreten ist, im Bezirk Bregenz jedoch überhaupt nicht mehr aufscheint. Umgekehrt weist der Bezirk Bregenz, vor allem der Bregenzerwald, mehr als die Hälfte aller Agrargemeinschaften mit geschlossener Mitgliederanzahl (Alpgenossenschaften) auf. In Tirol, Bayern und vor allem in der Schweiz ist die agrargemeinschaftliche Nutzung ebenfalls sehr verbreitet.

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1.3 Erscheinungstypen von Agrargemeinschaften in Vorarlberg

1.3.1 Der Realgemeindeverband

Der Anspruch auf Nutzung von Wald und Weide gründet in der Zugehörigkeit zu einem territorialen Personalverband als Mitglied eines bestimmten Gemeinwesens, Bürger einer Gemeinde. Mitgliedschaft und Anspruch auf Nutzung basieren also auf dem Bürgerrecht und machen einen Teil der Ansprüche dieses Rechtes aus. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen dem generellen Anspruch auf Erwerb der Mitgliedschaft, der im Prinzip durch Abstammung von einem Bürger bzw. durch Verleihung erworben wird, und der faktischen Nutzungsteilnahme, also dem Anspruch auf Holzbezug bzw. Weidegang. Für die tatsächliche Nutzung ergeben sich jeweils besondere Sacherfordernisse, wie die Führung eines eigenen Haushaltes "eigener Herd" oder "eigener Husröchi". Das wirtschaftliche Substrat dieser agrargemeinschaftlichen Gemeindeverbandsnutzung sind in der Regel der im unmittelbaren Gemeindegebiet oder im Nachbargebiet liegende Wald und die Alpen. Die Besiedlung und verschiedene Rechts- und Herrschaftsverhältnisse haben jedoch auch zu einer geographisch weiteren Streuung von agrargemeinschaftlichen Nutzungen der Gemeinden geführt. In Vorarlberg gibt es 55 Agrargemeinschaften mit offener Mitgliederanzahl.

Vorwiegend besteht die agrargemeinschaftliche Nutzung dieser Gemeindeverbände jedoch in Holznutzung aus gemeinschaftlichen Waldungen. Die Abstammung von einem berechtigten "Bürger" läßt diese Agrargemeinschaften als solche mit offener Mitgliederanzahl definieren, da keine fixen Anteile bestehen. In Vorarlberg besteht darüberhinaus gegenüber den übrigen Bundesländern noch die Besonderheit, daß die Mitgliedschafts- und Bezugsrechte an diese Agrargemeinschaft durchwegs persönliche Rechte sind und nicht oder nicht mehr an einen Besitz gebunden sind. Die Agrargemeinschaftsrechte sind also nicht Realrechte, sondern durchwegs persönliche Rechte. Spuren von Realbindungen finden sich noch im Montafon und im Klostertal, jedoch vorwiegend für objektgebundene Nutzungsansprüche an Bau- und Nutzholz oder Ansprüche für den Katastrophenfall. Die Hausbedarfsbezüge sind jedoch durchwegs persönliche Rechte.

Agrargemeinschaften als Realgemeindeverband finden sich nur in den Bezirken Bludenz und Feldkirch. Die Agrargemeinschaften im südlichen Landesteil Vorarlbergs gehen weit in die voralemannische Zeit, in die rätische und rätoromanische Zeit, zurück.

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1.3.2 Agrargemeinschaften mit geschlossener Mitgliederzahl

Die zweite große und zahlenmäßig überwiegende Gruppe (443) sind Nutzungsverbände, in diesem Falle vorwiegend an Alpen mit zahlenmäßig fixierten, jedoch relativ "frei" verfügbaren Anteilsrechten, die wiederum als Besonderheit in Vorarlberg nicht oder nicht mehr an einen Stammsitz gebunden sind.

1.3.3 Gemeinschaftsnutzungen an fremden Grundstücken

Neben diesen Hauptformen der agrargemeinschaftlichen Nutzung gibt es noch Sonderformen von Gemeinschaftsnutzungen an "fremden" Grundstücken, die aber keine wesentliche Bedeutung mehr haben.

a) gemeinschaftlicher Weidegang (Herbstweide, Ohmadwoad) im

Bregenzerwald

b) gemeinschaftliche Ziegenweiden im Montafon

c) Trieb- und Schneefluchtrechte

d) Holzbezugsrechte aus fremden Waldungen zu Gunsten der obholzgelegenen Alpen für den Wirtschafts-, Erhaltungs- und Wiederaufbaubedarf. Neben der gemeinschaftlichen Fremdnutzung gibt es noch realgebundene oder persönliche Weide- oder Holznutzung an fremden Grundstücken (Servitute).

1.4 Historische Hintergründe

Für die Entstehung der Agrargemeinschaften in Vorarlberg wurde die These einer durchwegs originären, mit Besiedlung und Landnutzung einsetzenden Geburt aufgestellt. Auflösungserscheinungen finden wir besonders im nördlichen Landesteil, wo wir eine ältere, kontinuierliche Individualteilung von Acker und Weideland im ganzen Rheintal, fortschreitend von Norden nach Süden, feststellen können. Diese Teilungen setzten mit der alemannischen Landnahme ein. Daneben gab es noch Teilungen der agrargemeinschaftlichen Nutzungen im Zuge von Teilungen der Tal- und Regionalgemeinschaften. Besonders bezeichnend für die historische Entwicklung ist, daß die Gemeinden des Bregenzerwaldes überhaupt keine realgemeindlichen Nutzungsformen zeigen, wogegen über 200 Alpgenossenschaften erkennen lassen, daß diese Genossenschaftsformen auch den alemannischen Spätsiedlern des Bregenzerwaldes geläufig waren.

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2. Die Agrargemeinschaft Nenzing

2.1 Gründung, Verwaltung und Personal

Die Agrargemeinschaft Nenzing ist die flächengrößte Agrargemeinschaft des Landes. Sie umfaßt ortsnah gelegene Talweiden, umfangreiche Alpen und Waldungen. (Gebiet)  Die Nutzung der Alpen ist durch eine durch viele Jahrzehnte praktisch geübte Selbständigkeit und Selbstverwaltung der Alpen in Regionalgruppen gekennzeichnet, die in langwierigen Verhandlungen unter der zentralen Agrargemeinschaftsverwaltung zusammengefaßt wurde.

Das Eigentumsrecht und die Verwaltung des agrargemeinschaftlichen Vermögens (Gemeindegut) ging am 1. Jänner 1965 an die nach dem Flurverfassungsgesetz neu geregelte Agrargemeinschaft Nenzing über.

 Die Gemeinde blieb mit 20 % am Eigentum und an der Verwaltung beteiligt. Ein Prinzip der Geschäftsführung ist es, die Anliegen der Gemeinde und der nichtnutzungsberechtigten Gemeindebürger zu berücksichtigen, was zu einer sehr guten Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft geführt hat. Die Agrargemeinschaft Nenzing hat zur Zeit ca. 680 nutzungsberechtigte Bürger. Die Anzahl an Nutzungsberechtigten wird durch die Gleichstellung von Mann und Frau hinsichtlich der Weitergabe der Nutzungsrechte in den kommenden Jahrzehnten wesentlich erhöht. Es wird mit einer Verdoppelung der Mitgliederzahl innerhalb der nächsten 30 Jahre gerechnet.

Die Verwaltung erfolgt durch den Obmann, Vorstand und Ausschuß, der von den Nutzungsberechtigten gewählt wird. Als Kontrollorgan überwacht der Aufsichtsrat die Tätigkeit des Obmannes, des Vorstandes und des Betriebsführers.  (Struktur)

Das ständige Personal setzt sich aus dem Betriebsführer, einem Förster, vier Forstfacharbeitern und einer teilzeitbeschäftigten Sekretärin zusammen. Von jedem Mitglied der Agrargemeinschaft wird jedes Jahr ein Arbeitstag gegen eine geringe Entlohnung abgeleistet, um die Kulturarbeiten (Aufforstungen, Kulturpflege etc.) zu bewältigen. Dadurch kann auch der Kontakt der Mitglieder der Agrargemeinschaft zu ihrem Wald verbessert und Einblick in das Geschehen des Forstbetriebes gewonnen werden. Diverse Forstarbeiten werden in immer größerem Umfang Akkordanten (vor allem Bauernakkordanten) übergeben.

Siehe auch unter Geschichte und  Forst

 

©Agrargemeinschaft Nenzing, Am Platz 10, 6710 Nenzing Tel: *43 (0) 5525 62144 verwaltung@agrar-nenzing.at