Agrargemeinschaft
Nenzing

Gamperdonaweg - Berechtigte

 

 

 

 

Nach oben
2.1.1. Befahrungsrichtlinie
2.1.2. Berechtigte
2.1 Unwetterschäden

 

 

 

 

 

 

 

 

Güterweggenossenschaft Nenzing - Gamperdonaweg
WEG IST VIDEOBEWACHT

Berechtigungsscheine

 KEINE TOURISTISCHE BEFAHRUNG – Nichtberechtigte haben die Möglichkeit mit  den  TAXI – Unternehmen aus Nenzing in den Nenzinger Himmel zu fahren. 
Telefonnummer der berechtigten Unternehmer:


Borg Friedhelm       05525/62594
Gantner Anton        05525/62217

Berechtigung:
Berechtigt zur Befahrung des Gamperdonaweges sind:

 Ortsbewohner Nenzing, Hauptwohnsitz; aufgewachsen in Nenzing (mit schriftlicher Sonderbewilligung ausgestellt durch Verwaltung ); HüttenbesitzerInnen im Nenzinger Himmel lt. Liste Verwaltung; sonstige InhaberInnen einer schriftlichen Sondergenehmigung;

Ausstellungstag
Für die Hinfahrt ist der Berechtigungsschein nur für den Ausstellungstag gültig.

Sichtbarkeit der Bewilligung für Kontrollorgane
Der Berechtigungsschein ist im Fahrzeug sichtbar bei der Windschutzscheibe anzubringen und muss auch im geparkten Zustand von den Kontrollorganen einsichtbar sein.

Jahresberechtigungsscheine und Sonderbewilligungen
sind im Büro zu lösen.

Sonderbewilligungen
sind schriftlich zu beantragen und werden schriftlich erteilt(Sonderbewilligungen können für Firmenautos in privater dauernder Nutzung, Ersatzwagen, Alppersonal etc. beantragt werden, die entsprechenden Bestätigungen sind beizulegen)

 

 

 

©Agrargemeinschaft Nenzing, Am Platz 10, 6710 Nenzing Tel: *43 (0) 5525 62144 verwaltung@agrar-nenzing.at