Güterweggenossenschaft Nenzing - Gamperdonaweg
WEG IST VIDEOBEWACHT
Berechtigungsscheine
KEINE
TOURISTISCHE BEFAHRUNG – Nichtberechtigte haben die Möglichkeit mit den
TAXI – Unternehmen aus Nenzing in den Nenzinger Himmel zu fahren.
Telefonnummer der berechtigten Unternehmer:
Borg
Friedhelm 05525/62594
Gantner Anton 05525/62217
Berechtigung:
Berechtigt zur Befahrung des Gamperdonaweges sind:
Ausstellungstag
Für die Hinfahrt ist der Berechtigungsschein nur für den
Ausstellungstag gültig.
Sichtbarkeit der Bewilligung für Kontrollorgane
Der Berechtigungsschein ist im Fahrzeug sichtbar bei der
Windschutzscheibe anzubringen und muss auch im geparkten Zustand von den
Kontrollorganen einsichtbar sein.
Jahresberechtigungsscheine
und Sonderbewilligungen
sind im Büro zu lösen.
Sonderbewilligungen
sind schriftlich zu beantragen und werden schriftlich
erteilt(Sonderbewilligungen
können für Firmenautos in privater dauernder Nutzung,
Ersatzwagen, Alppersonal etc. beantragt werden, die
entsprechenden Bestätigungen sind beizulegen)