Güterweggenossenschaft Nenzing Gamperdonaweg – Wegöffnung

Die Agrargemeinschaft Nenzing teilt mit, dass die Befahrung des Gamperdonaweges bei guter Witterung für Berechtigte mit gültigem Berechtigungsschein ab Karfreitag, 3. April 2026 ab 13.00 Uhr möglich ist.

Mit witterungs- und arbeitsbedingten kurzfristigen Sperren muss jedoch jederzeit gerechnet werden.

Es gelten die allgemeinen Befahrungsrichtlinien. Für die Befahrung ist ein gültiger Berechtigungsschein erforderlich. Die Jahresberechtigungsscheine können auf unserer Homepage angefordert oder zu den Bürozeiten am Dienstag und Donnerstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr abgeholt werden.

 

Der Wegmeister DI Siegbert Terzer

 

Fronarbeiten in Nenzing

Die Fronarbeiten für das Jahr 2026 finden an folgenden Terminen statt:

Freitag, 12. und Samstag, 13. Juni 2026

Freitag, 26. und Samstag, 27. Juni 2026

Treffpunkt ist jeweils um 7.30 Uhr beim Verwaltungsgebäude der Agrargemeinschaft Nenzing. Mitzubringen sind gutes Schuhwerk und Handschuhe. Das Mindestalter der Froner beträgt 16 Jahre. Aufgrund der Entfernung des Einsatzortes sollte der ganze Tag abgeleistet werden. Bei einer halben Los wird der zweite Halbtag auf 2027 gutgeschrieben.

Wir ersuchen alle, die die Möglichkeit haben, die Freitagtermine wahrzunehmen.

Bei ausgesprochen schlechten Witterungsverhältnissen wird der Frontag abgesagt.

Losholzanmeldung 2026

Losholzbezug stehend im Wald – Nenzing-Dorf – Gurtis – Mittelberg

Die Mitglieder der Agrargemeinschaft Nenzing werden ersucht, den Losholzbedarf stehend im Wald für das Jahr 2026 bis spätestens Freitag, 27. Februar 2026 anzumelden.

Die Anmeldung kann mittels Anmeldeformular

Homepage Anmeldung Losholzbezug stehend im Wald

  • schriftlich (Agrargemeinschaft Nenzing,  Am Platz 10, 6710 Nenzing)
  • persönlich (Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr)
  • oder per e-mail (verwaltung@agrar-nenzing.at)

erfolgen.

Gerne senden wir Ihnen ein Anmeldeformular zu oder sind Ihnen persönlich behilflich.

Die Ziehung der stehenden Lose wird unter Aufsicht durch die Verwaltung der Agrargemeinschaft Nenzing erfolgen.

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