Die Agrargemeinschaft Nenzing teilt mit, dass der Gamperdonaweg aufgrund der Schneelage und der derzeitigen Witterungssituation voraussichtlich bis zum 24. April 2026 gesperrt bleibt.
Der Wegmeister DI Siegbert Terzer

Körperschaft öffentlichen Rechtes
Die Agrargemeinschaft Nenzing teilt mit, dass der Gamperdonaweg aufgrund der Schneelage und der derzeitigen Witterungssituation voraussichtlich bis zum 24. April 2026 gesperrt bleibt.
Der Wegmeister DI Siegbert Terzer
Die Agrargemeinschaft Nenzing teilt mit, dass die Befahrung des Gamperdonaweges bei guter Witterung für Berechtigte mit gültigem Berechtigungsschein ab Karfreitag, 3. April 2026 ab 13.00 Uhr möglich ist.
Mit witterungs- und arbeitsbedingten kurzfristigen Sperren muss jedoch jederzeit gerechnet werden.
Es gelten die allgemeinen Befahrungsrichtlinien. Für die Befahrung ist ein gültiger Berechtigungsschein erforderlich. Die Jahresberechtigungsscheine können auf unserer Homepage angefordert oder zu den Bürozeiten am Dienstag und Donnerstag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr abgeholt werden.
Der Wegmeister DI Siegbert Terzer

Die Fronarbeiten für das Jahr 2026 finden an folgenden Terminen statt:
Freitag, 12. und Samstag, 13. Juni 2026
Freitag, 26. und Samstag, 27. Juni 2026
Treffpunkt ist jeweils um 7.30 Uhr beim Verwaltungsgebäude der Agrargemeinschaft Nenzing. Mitzubringen sind gutes Schuhwerk und Handschuhe. Das Mindestalter der Froner beträgt 16 Jahre. Aufgrund der Entfernung des Einsatzortes sollte der ganze Tag abgeleistet werden. Bei einer halben Los wird der zweite Halbtag auf 2027 gutgeschrieben.
Wir ersuchen alle, die die Möglichkeit haben, die Freitagtermine wahrzunehmen.
Bei ausgesprochen schlechten Witterungsverhältnissen wird der Frontag abgesagt.
Losholzbezug stehend im Wald – Nenzing-Dorf – Gurtis – Mittelberg
Die Mitglieder der Agrargemeinschaft Nenzing werden ersucht, den Losholzbedarf stehend im Wald für das Jahr 2026 bis spätestens Freitag, 27. Februar 2026 anzumelden.
Die Anmeldung kann mittels Anmeldeformular
Homepage Anmeldung Losholzbezug stehend im Wald
erfolgen.
Gerne senden wir Ihnen ein Anmeldeformular zu oder sind Ihnen persönlich behilflich.
Die Ziehung der stehenden Lose wird unter Aufsicht durch die Verwaltung der Agrargemeinschaft Nenzing erfolgen.